Förderung
Bei ihrer Errichtung am 1. Mai 2015 wurde die Stiftung vom Stifter uneigennützig mit einem beachtlichen Grundstockvermögen von 150.000 Euro ausgestattet, Damit erwirtschaftet sie zurzeit ca. 3.000 Euro pro Jahr an Fördermitteln, die erstmals ab August 2016 für die Unterstützung von Projekten zur Verfügung stehen. Das Grundstockvermögen bleibt dabei unangetastet und dauerhaft erhalten, womit die Nachhaltigkeit der Stiftung gesichert ist
Die Vergabe der Fördermittel richtet sich nach den Vorgaben der Satzung und den am 21.11.2015 vom Stiftungsvorstand beschlossenen Förderrichtlinien.
Eine finanzielle Unterstützung erfolgt nur auf Antrag und auf Beschluss des Stiftungsvorstands. Förderanträge können jederzeit schriftlich in formloser Weise oder mit Hilfe des Antragsvordrucks gestellt werden. Die Mitglieder des Stiftungsvorstands sind dabei gerne behilflich.
Förderrichtlinien und Antragsvordrucke sind bei allen Vorstandsmitgliedern und im Büro der Ortsgemeinde im Rathaus zu Erpel erhältlich. Sie können auch hier eingesehen und heruntergeladen werden.
Förderrichtlinien (Fassung vom 1.1.2016)
Förderantrag (Fassung vom 1.1.2016)
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